AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Zwischen dem Interessenten und der Kontaktstelle EU-Projekte kommt kein Vermittlungsvertrag oder eine sonstige vertragliche Bindung zustande. Die Kontaktstelle gibt Interessenten kostenfrei und unverbindlich Informationen zu polnischen Fahrschulen, die Fahrschülern ermöglichen, einen EU-Führerschein zu erwerben. Die Kontaktstelle nimmt Anmeldeanträge entgegen und leitet Sie unverbindlich an Fahrschulen in Polen weiter. Alle Angebote sind freibleibend.

2.

Die der Kontaktstelle übermittelten Anmeldeanträge sind für den Interessenten ebenfalls unverbindlich. Sollte der Interessent zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass er nicht an einem Führerscheinkurs teilnehmen möchte, muss er seinen Anmeldeantrag bei der Kontaktstelle nicht widerrufen. Die Kontaktstelle übernimmt für den Transport der Interessenten und/oder deren Dokumente keine Haftung.

3.

Auftragnehmer ist die Fahrschule in Polen. Für das Erlernen des theoretischen Teils ist der Fahrschüler selbst verantwortlich. Wir möchten dass Sie gleich beim ersten Mal bestehen. Bitte nutzen Sie auch unbedingt die Lehrbücher. Diese vermitteln Ihnen das nötige Hintergrundwissen, das auch abgefragt wird. Die Prüfungsfragen der CD sind exemplarisch. Das bedeutetet dass die Bilder zu den Fragen variieren können. Prüfung ist also kein Gedicht-Aufsagen, wie in Deutschland. Gehen Sie also bitte nicht davon aus, dass Sie genau die gleichen Fragen mit den gleichen Bildern erwarten. Es geht darum nachzuweisen, dass Sie die Regeln verstanden haben.Sie werden ja auch nicht immer die gleiche Kreuzung mit Rechts-vor-Links fahren. Achten Sie bei der Prüfung genau auf die Fragen: Wenn gefragt wird, ob nur Fahrzeug A Vorfahrt hat, und es könnte auch noch Fahrzeug C Vorfahrt haben, dann lautet die Antwort NEIN! Fangen Sie mindestens 2 Wochen vorher an zu lernen! Die offiziellen Prüfungsunterlagen sind bei erfolgreicher Registrierung im Kundenbereich herunterzuladen. Ausdrücklicher Hinweis: Für die rechtzeitige Beschaffung des aktuellen Lehrmaterials ist der Fahrschüler verantwortlich. Für die Einhaltung der theoretischen und praktischen Pflichtstunden (Klasse B/C 30/30, Klasse A/A1 30/20) und Anwesenheitspflichten ist der Fahrschüler selbst verantwortlich. Für den rechtzeitigen Empfang des Prüfungstermines ist der Fahrschüler verantwortlich. Dieser wird per Email bekannt gegeben. Der Fahrschüler ist verpflichtet, täglich seine Emails zu überprüfen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fahrschulen. Diese können vor Ort, vor Vertragsabschluss, eingesehen werden. Zwischen dem Interessenten und dem Auftragnehmer geschlossene Verträge unterliegen dem Gesetz des Landes, in dem sich die Fahrschule befindet. Etwaige Regressansprüche sind an den Auftragnehmer zu stellen. Ausdrücklicher Hinweis: Wir arbeiten ausschliesslisch im Namen und auf Rechnung der Fahrschule. Zahlungen werden ausschließlich im Auftrag im Namen und auf Rechnung der Fahrschule angenommen und weitergeleitet.

4.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Führerschein, der während einer Sperrfrist erworben wurde, in Deutschland nicht anerkannt werden könnte darum ist der Interessent wegen der Einhaltung der Sperrfrist selbst verantwortlich. Gleiches gilt für diese Führerscheine, die unter Vortäuschung des Wohnsitzerfordernisses erworben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Wohnsitze vermittelt werden. Die Fahrschule ist nur bei der Behörde behilflich. Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Interessent keine falschen Angaben machen darf. Er haftet für falsche Angaben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass innerhalb der durch ein deutsches Gericht ausgesprochenen Sperre kein Führerschein ausgestellt werden darf. Für die Einhaltung der Sperrfrist ist ausschliesslich der Fahrschüler verantwortlich. Er hat die Fahrschule ausschliesslich schriftlich gegen Empfangsnachweis über eine Sperre zu informieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Führerschein in Deutschland spätestens nach 185 Tagen umgeschrieben werden muss um ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu vermeiden. Zur Umschreibung sind die Deutschen Behörden per EU-Urteil auch ohne MPU-Auflage verpflichtet. Der Führerschein wird bis zum 19. Januar 2013 unbefristet ausgestellt, wenn keine gesundheitlichen oder rechtlichen Bedenken vorliegen. Die Anmeldebestätigung und/oder Bürgerkarte verbleiben zur Vorlage bei der Behörde bis zum Abschluss bei der Fahrschule – können aber jederzeit eingesehen werden. Es wird keine Haftung für bestehende oder zukünftige Rechtsprechung und/oder Gesetzeslage für den Erwerb oder die Anerkennung des EU-Führerscheines übernommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Darlegungen gewichtige, aber nicht die einzigen Kriterien für die Entscheidung der Absolvierung eines EU-Führerschein-Lehrganges sein können. Die Haftung für Eingabefehler und/oder Irrtum wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Inhalt dieser Webseite spiegelt ausdrücklich unsere Meinung wieder. Ausdrücklicher Hinweis: Die Bedingungen des Führerscheinerwerbes können sich ohne Ankündigung aufgrund der Anordnung der Behörden oder anderer betrieblicher Erfordernisse ändern. Die Fahrschule hält sich ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen vor, solange die Verbindlichkeiten gegenüber der Fahrschule nicht vollständig ausgeglichen sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Haftung für das Handeln Dritter grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mängel bei der Leistungserbringung der Fahrschule bei uns direkt und unverzüglich anzuzeigen sind, damit wir vermittelnd tätig werden können.

5.Datenschutz.
Im Wege ordnungsgemäßer Leistungsdurchführung werden gemäß § 33 BDSG personenbezogene Daten gespeichert, die nicht an Dritte weitergeleitet werden. Ihre persönlichen Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt, an keine anderen Personen, Institutionen oder Firmen weitergegeben.

6.Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zum Zwecke der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit der Schriftform. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich unwirksam. Diese Schriftformklausel kann ausschließlich schriftlich aufgehoben werden. Nebenabreden werden nicht getroffen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden oder sollten sich in diesen AGB Lücken herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

Haftungsausschluss

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Stand 10/11

 

 



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