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Grundlagen

EU Führerschein ohne MPU?

Fast jeder Betroffene stellt die Frage:

Wie geht das? ich muss doch in Deutschland zur MPU!

Es gibt Alternativen!

Die MPU (volksmündlich Idiotentest) wurde einst eingeführt, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und alle Verkehrsteilnehmer vor Alkoholikern und Drogenabhängigen zu schützen, zumindest im Straßenverkehr. Mittlerweile ist ein lukratives Geschäft für eine Lobby daraus geworden und durch verschärfte Bedingungen (Punkte, 3 gleiche Owis) kann faktisch fast jeder morgen zu den Betroffenen zählen. Ich möchte das an dieser Stelle nicht werten, und niemanden davon abhalten, den Weg der MPU zu gehen, ich erkläre lediglich die Alternativen. Mehr über MPU & VPU Wenn Sie Ihren Anwalt dazu befragen, wird er fachlich allerdings nicht umhinkommen, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Selbst eine bestandene MPU (die ja beireits eine nicht nach vóllziehbare Ermessensentscheidung des Psychologen ist) garantiert nicht die Neuausstellung (den Wiedererhalt) der Fahrerlaubnis, das ist einzig und allein eine Ermessensentscheidung der Fahrerlaubnisbehörde und juristisch nicht angreifbar in Deutschland.

Wir sind EU Bürger

Wir alle sind nicht nur Deutsche, sondern Europäer, haben seit 1957 die Niederlassungsfreiheit (Freizügigkeit) und können durchaus in verschiedenen Ländern der EU einen Hauptwohnsitz haben, sogar gleichzeitig mehrere, viele, oder uns in jedem EU-Land aufhalten, Geschäfte machen, ohne uns 3-6 Monate lang registrieren zu lassen.

185 Tage

Und es gibt die 185 Tages Regelung, welche sagt, wenn wir uns länger als ein halbes Jahr in einem Land der EU aufhalten, Papiere erhalten, die uns in der EU Handlungen erlauben. So haben die anderen EU Staaten diese Papiere ohne wenn und aber anzuerkennen.

Damit sind zwar einerseits dem Führerscheintourismus Tür und Tor geöffnet, doch auch hier haben die letzten Jahre gezeigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen peinlichst einzuhalten sind, da sonst auch noch Jahre nach der Ausstellung der Papiere dieselben wieder eingefordert werden können, meist über Amtshilfe vom Ausstellerstaat selbst. Mehr über 185 Tage Regelung

An das Gesetz halten ist die Regel!

Doch wer sich an die Regeln hält, zum Beispiel das Wohnortprinzip einhält (185 Tage), seine Prüfung ordentlich ablegt (ohne den irrigen Versuch wie in einigen Ländern passiert, sie kaufen zu wollen) bekommt einen EU-Führerschein, der ihn ein Leben lang begleiten kann, ohne das er das nationale Auflagekriterium der MPU erfüllt hat, und ohne dass er die nationale Wiedererteilungsfrist von 15 Jahren abgesessen hat. Sicherlich hat Deutschland etwas dagegen und macht es nicht überall publik. Sicher geht Deutschland wiederholt dagegen an;  auf Dauer müsste es jedoch aus der EU austreten, wie uns die einschlägigen Versuche vor dem (Europäischen Gerichtshof)…

EUGH der letzten Jahre zeigen:

C-476/01 04/2004 Kapper (Deutschland meint, er habe gegen die 186 Tages Regelung verstoßen, darf trotzdem nicht die FE entziehen, sondern nur ggf. der Ausstellerstaat)

C-227/05 04/2006 Halbritter (nachträgliche MPU Auflage bei EU-FS aus dem Ausland durch Deutschland ist EU-rechtswidrig)

C-340/05 09/2006 Kremer ( EU-FS erworben, trotz MPU Auflage – natürlich gültig)

C-329/06 06/2008 Wiedemann, Funk (Rechtsmißbrauch, FS angeblich nur wegen MPU Umgehung erworben, – Dokument ist rechtskräftig Wiedemann und Funk dürfen fahren, auch in D)

C-445/08 07/2009 (veröffentlicht 09/09) Wierer (MPU – gleichzeitiger deutscher und polnischer Wohnsitz – FE und FS nach der Sperrfrist erworben Dokument und FE ist in D. gültig)

Seit 2003 hat die Lobby in dem Hausjuristen des ADAC Dr. M. Schäpe ihren Sprecher gefunden, seit 2003 ist er der Meinung, die “Dinger” brauchen in D. nicht anerkannt zu werden  der EUGH, der BGH und viele hohe Gerichte in D. sprechen da eine andere Sprache. Gegenteiliges war und ist nicht von Bestand. Der momentane Tenor ist (wieder mal), dass es eine Ãnderung gegeben habe. Geändert wurde (kurz und häufig hintereinander), allerdings nur die deutsche FeV, welche keinen Einfluss auf die Ausstellung einer FE im Ausland hat. EU-Dokumente müssen nach wie vor innerhalb der EU anerkannt werden, auch von Deutschland, es sei denn, Deutschland tritt aus der EU aus.

Zur momentanen Situation in Deutschland und M. Schäpes Argumentation:

Die deutsche Übersetzung der 3. Direktive ist ein wenig eigenwillig. Man spricht davon, dass andere Länder nicht ausstellen dürfen, wenn im Herkunftsland ein Entzug vorliegt, dies gelte seit dem 19.01.2009 und damit brauche D. solche, eventuell dennoch ausgestellte Dokumente nicht anzuerkennen. Zuerst einmal, die Direktive spricht davon, dass die einzelnen Länder dieselbe bis 2013 umzusetzen haben. Sie ist die 3. und letzte ihrer Art und dazu geschaffen, eine Angleichung herbeizuführen, die Führerscheine, die Fahrerlaubnisklassen, die Prüfungsbedingungen usw. in der EU auf ein gleiches Niveau zu stellen. Deutschlands Bestreben, in der EU die MPU einzuführen, wurde mehrfach im Vorfeld abgelehnt, die nationale Wiedererteilungsfrist von 15 Jahren (5 Jahren Anlaufhemmung, 10 Jahren Verjährung) anderen Ländern aufzuzwingen wurde sogar im eigenen Land als europarechtswidriges Verhalten gerügt. (Einziger persönlicher Kommentar: logisch, 15 Jahre gibt es normalerweise als Höchststrafe für Mord) Es wurde in Ermangelung des noch nicht ausgebauten SIS (Schengener Informationssystems) auf Zusammenarbeit gedrängt und das Prinzip der one person – one driving licence eingeführt. (Ein Bürger der EU hat nur einen EU-Führerschein) Diese EU-Führerscheine sind wie der Euro in allen Ländern der EU (und darüber hinaus) gültig und bedürfen weder des Umtausches noch der Anerkennung. Der in Deutschland durch die andauernde Verwaltungsfrist gültige Entzug endet nach dem Verständnis aller anderen Länder und des EUGH mit der gerichtlichen Sperrfrist. Eine darüber hinaus geltende nationale Bestimmung auf die EU Nachbarstaaten auszudehnen, nennen sogar deutsche Richter rechtswidrig und illegal.

1 B 348/08, 1 B 437/08, 1 B 438/08 OVG Saarland 23.01.2009

2 B 2138/09, 2 L 476/09 KS VGH Hessen 12/09

10 B 11127/09 OVG Koblenz 12/09

AZ 3 L 1362/09/NW VG Neustadt 01/10

Nichts desto trotz wird das Thema auch weiterhin  deutsche Gerichte und den EUGH beschäftigen, schon auf Grund der Tatsache, dass die MPU mit allem Zubehör zum Wirtschaftsfaktor geworden ist und wir momentan in Deutschland ca. 3 Mio. Betroffene haben, Tendenz steigend. Die Entscheidung MPU- oder Ausland liegt bei jedem selbst, ich hoffe, durch die Informationen mehr für Verständnis und weniger für Verwirrung gesorgt zu haben, und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung, begrüße natürlich jeden herzlich bei mir im Ausland, der diesen Weg geht, und damit selbst wenigstens ein klein wenig vom frischen Wind der europäischen Freiheit spürt.







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